Ad Legendum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04.07.2024

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  1. Geltungsbereich

    1. Für die Geschäftsbeziehungen von Kunden mit dem AD LEGENDUM e.V., Universitätsstraße 14-16, 48143 Münster (im Folgenden: Verein) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verein deren Geltung ausdrücklich zustimmt.

    2. adlegendum.de ist der Online-Shop des Vereins, welcher bei Bestellungen über die Seite Vertragspartner wird. Insbesondere kann über den Online-Shop die Zeitschrift Ad Legendum (im Folgenden: Zeitschrift) bezogen werden.

  2. Vertragsschluss

    1. Der Kunde findet auf dem Online-Shop des Vereins einen unverbindlichen Katalog an Produkten. Diese kann der Kunde in seinen Warenkorb legen. Vom Warenkorb aus kann der Kunde zur Kasse gelangen und muss dort seine persönlichen Daten hinterlegen. Dabei kann ausschließlich eine Adresse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angegeben werden. Verträge über Lieferungen in das Ausland können im Online-Shop nicht geschlossen werden – der Kunde kann sich hierzu an vertrieb@adlegendum.de wenden.

    2. Soweit nicht anders angegeben enthalten die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.

    3. Vor Abschluss seiner Bestellung muss der Kunde bestätigen, diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und sie akzeptieren. Mit dem Klick auf den Button „Einkauf kostenpflichtig abschließen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab, deren Zugang durch eine automatisierte E-Mail bestätigt wird. Diese E-Mail stellt noch keine Vertragsannahme durch den Verein dar. Erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Vereins per E-Mail kommt der Vertrag zustande. Die Annahme kann innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Bestellung erfolgen.

  3. Abonnements

    Der Kunde kann die Zeitschrift im Abonnement beziehen. Das Abonnement umfasst die regulären, vierteljährlich erscheinenden Ausgaben der Zeitschrift, welche in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober erscheinen. Das verbindliche Bezugsdatum einer jeden Ausgabe ist der Beginn des Monats vor ihrem Erscheinen (im Folgenden: Bezugsdatum). Für Abonnements finden die nachfolgenden Regelungen ergänzend Anwendung.

    1. Laufzeit

      Der Kunde schließt mit dem Verein einen zunächst auf ein Jahr befristeten Vertrag über das Abonnement der Zeitschrift. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem nächstmöglichen Bezugsdatum einer Ausgabe.

    2. Vertragsverlängerung und Kündigung

      Sofern dem Verein kein Widerspruch seitens des Kunden bis einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit zugeht, verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Mit Beginn der Vertragsverlängerung steht dem Kunden jederzeit das Recht zur Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Verein.

    3. Zahlungsintervall

      1. Der Kunde zahlt im jährlichen Abrechnungsintervall den ausgewiesenen Abonnement-Preis im Voraus. In der Erstlaufzeit beginnt das Abrechnungsintervall mit der Vertragslaufzeit (Ziffer 3.1). Im Fall der Verlängerung nach Ziffer 3.2. werden die Abrechnungsintervalle im jährlichen Abstand fortgesetzt. Jedes Abrechnungsintervall umfasst vier Ausgaben.

      2. Eine Ausgabe gilt während der Vertragslaufzeit mit Beginn ihres Bezugsdatums als verbindlich bezogen. Folglich wird eine Ausgabe nur dann nicht verbindlich bezogen, wenn der Kunde mit Wirkung vor dem Bezugsdatum (d.h. Beginn des Monats vor dem Erscheinen der Ausgabe, vgl. Ziffer 3) entweder kündigt oder der Vertragsverlängerung widerspricht.

      3. Soweit der Kunde infolge der Kündigung nach Ziffer 3.2. Ausgaben eines bereits bezahlten Abrechnungsintervalls nicht mehr bezieht, zahlt der Verein ihm den zu viel gezahlten Anteil binnen 30 Tage nach Mitteilung der aktuellen Bankverbindung zurück.

    4. Preise und Preisanpassung

      1. Der Abonnement-Preis (Gesamtpreis) setzt sich zusammen aus dem Preis der einzelnen Ausgaben (Bezugspreis) und den jeweiligen Versandkosten. Der Verein weist beide Preise gesondert aus.

      2. Nach Verlängerung des Vertrags gemäß Ziffer 3.2 ist der Verein dazu berechtigt, den Bezugspreis und/oder die Versandkosten während der Vertragslaufzeit nach billigem Ermessen an die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die jeweilige Preisberechnung maßgeblich sind. Für den Bezugspreis sind sich verändernde Druckkosten sowie staatlich auferlegte Gebühren maßgeblich. Die Höhe der Versandkosten beruht auf den Kosten des Versanddienstleisters, den Kosten für Kuvertierung, Konfektionierung und Versandmaterial sowie staatlich auferlegten Gebühren. Die Preise können unter ausschließlicher Berücksichtigung dieser Faktoren jeweils bei steigenden Gesamtkosten erhöht und müssen bei jeweils sinkenden Gesamtkosten verringert werden. Der Verein wird für die Preisanpassungen Zeitpunkte wählen, nach denen Kostensenkungen nicht ungünstigerer Rechnung getragen werden als Kostensteigerungen.

      3. Der Abonnent wird über die Preisanpassung per E-Mail informiert und kann den Vertrag – unbeschadet Ziffer 3.2 – mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Bekanntgabe kündigen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Zugang beim Verein. Bleibt eine Kündigung aus, wird die Preisanpassung nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam.

  4. Lieferung, Eigentumsvorbehalt

    1. Die Lieferung erfolgt zu den angegebenen Versandkosten spätestens innerhalb von vier Wochen nach Annahme des Vertrages an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei Abonnements erfolgt die Lieferung der verbindlich bezogenen Ausgaben der Zeitschrift nach dem Erscheinen der Ausgabe innerhalb von maximal vier Wochen.

    2. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises einschließlich Versandkosten verbleibt die Ware (auch bei Abonnements) im Eigentum des Vereins.

  5. Zahlung

    Der Kunde zahlt den ausgewiesenen Betrag stets im Voraus. Das Standardzahlungsmittel ist dabei Vorkasse per Überweisung. Der Kunde kann durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats jederzeit auf das Einzugsverfahren wechseln. Dazu genügt bereits die formlose Mitteilung der eigenen IBAN und BIC an vertrieb@adlegendum.de.

  6. Änderung der Vertragsbedingungen

    Der Verein behält sich vor, diese Vertragsbedingungen zu ändern, wenn dies notwendig für die Vertragsfortsetzung erscheint. Dies umfasst jedoch nicht das Recht, die Anzahl an im Abonnement bezogenen Ausgaben (Ziffer 3) einseitig zu ändern. Der Abonnent wird auf die geplanten Änderungen per E-Mail hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diesen binnen zwei Monaten ausdrücklich zu widersprechen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs beim Verein. Ergeht kein Widerspruch, werden die geänderten Bedingungen wirksam.

  7. Störungen des Vertragsverhältnisses

    Solange eine Lieferung infolge höherer Gewalt unmöglich ist, ruhen die Leistungspflichten beider Vertragsparteien.

  8. Schlussbestimmungen

    1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Münster.

    2. Der Kunde hat dem Verein Änderungen seines Namens, seiner Liefer- und Rechnungsadresse, seiner Kontaktdaten und im Fall des Einzugsverfahrens der Bankverbindung mitzuteilen.

    3. Wir weisen auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hin, welche unter folgendem Link erreichbar ist: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Der Verein nimmt an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

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